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ÜbereinstimmungszertifikatFür den Deutschen Markt wird eine Zulassung (Z-23 ...) , die das Brandverhalten und meist auch den Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit regelt, benötigt. Die Übereinstimmung mit der Zulassung wird durch ein Übereinstimmungszertifikat und dem Ü-Zeichen ausgewiesen. Dämmstoffe, die die Baustoffklasse B1 erreichen, können in dieser Zulassung geregelt werden. Für Dämmstoffe, die keine Zulassung besitzen, muss der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit mit 20 % beaufschlagt werden, um zum Bemessungswert zu gelangen. Dieser Bemessungswert ist dann vom Planer für die Energie-Einsparnachweise zu verwenden. Für Produkte mit einem Übereinstimmungszertifikat wird ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit ausgewiesen, der im allgemeinen gleich groß wie der Nennwert ist. Somit haben zertifizierte Dämmstoffe einen 15 bis 20 % günstigeren Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit. Beispiel eines Übereinstimmungszertifikats Beispiel eines Etiketts mit Ü-Zeichen
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