Aktuelles

Januar 2024

MV 2024 - Die Einladungen sind verschickt!

Am 25./26. April 2024 findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt - dieses Mal in Kassel! Wir werden im Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe übernachten und neben Gruppensitzungen und Mitgliederversammlung eine Wanderung durch den Bergpark Wilhelmshöhe (UNESCO-Weltkulturerbe) unternehmen und einen gemeinsamen Abend zum Austausch und und Genießen am Herkulesdenkmal verbringen. Wir freuen uns darauf!

 

Juni 2023

GSH präsentiert sich auf der EPF

Vom 21.-23.06.2023 fand in Feuchtwangen die EPF-Messe statt.

Die GSH präsentierte sich vor Ort mit einem Aufsteller zum RAL Gütezeichen BEPS auf den Messeständen ihrer Mitglieder. Die Resonanz war sehr positiv.

 

 

April 2023

GSH feiert den Königstag in Utrecht

Dieses Jahr fand unsere Mitgliederversammlung in Utrecht statt. Es war eine gelungene Veranstaltung - wir haben nach einer Grachtenrundfahrt im Stadskasteel den Abend gefeiert und bei guten Gesprächen und leckerem Essen eine schöne Zeit miteinander verbracht.

Die besondere Atmosphäre wurde durch den Königstag verstärkt, der - durch Zufall? - am Vortag der Mitgliederversammlung gefeiert wurde. Die Atmosphäre war toll und die gesamte Stadt in der GSH-Farbe Orange geschmückt.

 

 

09.02.2023

PÜZ-Stellen-Erfahrungsaustausch tagt in Celle

Am 09. Februar fand der PÜZ-Stellen-Erfahrungsaustausch in Celle statt. Die GSH hatte das Gremium bereits 2021 und 2022 nach Celle eingeladen - diese beiden Treffen mussten pandemiebedingt jedoch als Webmeeting durchgeführt werden. In diesem Jahr hat es endlich geklappt. 12 Teilnehmer diskutierten Themen rund um Prüfungen, Überwachung und Zertifizierung.

 

 

29.08.2022

 

 

 

März 2021

Mitgliederversammlung 2021 wieder als Online-Veranstaltung

Nachdem unsere Planungen für die diesjährige Mitgliederversammlung bereits nahezu abgeschlossen waren und wir uns nun schon sehr lange auf ein Wiedersehen mit unseren Mitgliedern gefreut haben, sahen wir uns aufgrund der immernoch hohen Verbreitung des Covid-19-Virus nun leider doch gezwungen erneut eine Online-Veranstaltung anzubieten.

Der Vorstand hat sich in seiner letzten Sitzung einstimmig dafür ausgesprochen, auf eine Präsenzveranstaltung im Mai 2021 zu verzichten.

Der angekündigte Termin für unsere Mitgliederversammlung bleibt aber bestehen:

          Freitag, 07. Mai 2021 - 09:00 Uhr (deutschsprachig)

          Freitag, 07. Mai 2021 - 11:00 Uhr (englischsprachig)

Die Einladung mit dem Link zur Sitzung sowie die notwendigen Dokumente werden wir rechtzeitig an die Mitglieder versenden.

 

 

24.04.2020

GSH-Mitgliederversammlung 2020 findet online statt

Die zunächst vollständig abgesagte Mitgliederversammlung wird in diesem Jahr online stattfinden.

Am 15. Mai 2020 laden wir zu einer Online-Präsentation ein, um unsere Mitglieder und Partner trotz der schwierigen Umstände über das vergangene Jahr und vor allem auch über die laufenden Entwicklungen in diesem Jahr zu informieren.

Um 09:00 Uhr wird die Präsentation in deutscher Sprache stattfinden, um 11:00 Uhr werden wir Sie auf Englisch informieren.

Die Einladung und den Link zur Veranstaltung werden rechtzeitig in einer E-Mail zugeschickt.

 

12.03.2020

59. GSH-Mitgliederversammlung 2020 abgesagt

Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19 in Deutschland und Europa haben sich der Vorstand und die Zertifierungsstelle der GSH dazu entschlossen, die diesjährige Mitgliederversammlung am 14./15. Mai 2020 in Utrecht abzusagen.

Die Gesundheit unserer Mitglieder liegt uns sehr am Herzen. Daher kommt eine Durchführung der Veranstaltung unter den momentanen gesundheitlichen Risiken nicht in Frage. Schweren Herzens haben wir uns dazu durchgerungen, die Veranstaltung in diesem Jahr nicht als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Dabei bedauern wir sehr, dass wir so auch auf das zwischenmenschliche Miteinander und die persönlichen Gespräche verzichten müssen.

Wir werden Ihnen die Informationen über die Tätigkeiten der GSH natürlich dennoch zukommen lassen. Die relevanten Dokumente werden unseren Mitgliedern - wie geplant - Anfang Mai zugeschickt oder im internen Bereich der Website beritgestellt.

Es ist geplant, zum ursprünglichen Zeitpunkt der Mitgliederversammlung eine Webkonferenz anzubieten, um Ihnen die Ergebnisse des vergangenen Jahres sowie das Budget des laufenden Jahres dennoch vermitteln zu können. Wir werden hierzu noch eine gesonderte Einladung versenden.

Wir wünschen allen Mitgliedern, Partnern und Freunden der GSH, dass sie und ihre Familien die Coronakrise heil überstehen werden und freuen uns schon jetzt auf ein gesundes Wiedersehen im Jahr 2021.

 

Mai 2019

Hans-Dieter Middendorf ist neues Vorstandsmitglied der GSH

Im Rahmen der MItgliederversammlung 2019 wurde Hans-Dieter Middendorf in den Vorstand der GSH gewählt. Er vertritt die Produktgruppe EPS und ist in dieser Position damit Nachfolger von Michael Nielsen, der bereits im Frühjahr 2017 aus dem Vorstand ausschied.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

 

Mai 2019

58. Mitgliederversammlung der GSH in Celle

Am 16./17. Mai fand die 58. Mitgliederversammlung der GSH statt. Zum ersten Mal in der Vereinsgeschichte trafen wir uns zu diesem Zweck in unserer Heimatstadt Celle.

Die Sitzungen der einzelnen Gremien und Arbeitsgruppen waren erfolgreich, und nach einer Stadtführung wurde am Abend im Celler Schloss gefeiert. Bei der Mitgliederversammlung am Freitagvormittag im Theatersaal des Celler Schlosses wurden neben Informationen zum Vereinsgeschehen auch Einblicke hinter die Kulissen des Theaterbetriebes gewährt.

Einige Fotos der Veranstaltung finden sich im internen Bereich der Website.

 

07.09.2018 - Pressemitteilung VIP

RAL Gütezeichen VIP – Gütebedingungen überarbeitet

Vakuum-Isolations-Paneele (VIP) sind Hochleistungswärmedämmplatten, die bei minimaler Plattenstärke eine extrem hohe Wärmedämmgüte bieten. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind sehr vielseitig und reichen von der Fassaden- oder Bodendämmung im Bereich der Bauindustrie über die Dämmung von Haushaltskühl- und -gefriergeräten bis hin zur Dämmung von temperaturkontrollierten Verpackungen und Containern.

Das RAL Gütezeichen VIP der Güteschutzgemeinschaft Hartschaum e. V. (GSH) steht bereits seit 2009 für eine kontinuierlich hohe Produktqualität von Vakuum-Isolations-Paneelen. Durch umfangreiche regelmäßige Prüfungen wird ein gleichbleibender Qualitätsstandard gesichert, der deutlich über den gesetzlichen Anforderungen liegt.

In enger Zusammenarbeit mit der VIPA (Vacuum Insulation Panel Association) wurden die Gütebedingungen, in denen die mit der Kennzeichnung verbundenen Anforderungen definiert sind, nun noch einmal gründlich überarbeitet und erweitert.

Hierbei wurden insbesondere die technischen Parameter mit neugewonnenen Praxiswerten verglichen und in der Folge deutlich verschärft, um den gewachsenen Anforderungen an Wärmedämmung in den verschiedenen Einsatzbereichen gerecht zu werden.

Somit ist auch in Zukunft gesichert, dass das RAL Gütezeichen Vakuum-Isolations-Paneele VIP als Zeichen für verlässliche Qualität steht und den aktuellen Anforderungen des Marktes nicht nur entspricht, sondern weit darüber hinausgeht.

 

 

12.01.2018

Neues RAL Gütezeichen BEPS!

Die Eintragung des RAL-Gütezeichens "Wärmedämmstoffe aus gebundenen EPS-Schüttungen (BEPS)" ist im Dezember 2017 erfolgt. 

Die Teilnehmer der Qualitätsinitiative BEPS haben durch ihre engagierte Mitarbeit dazu beigetragen, das Anerkennungsverfahren so schnell wie möglich erfolgreich abzuschließen.

Die GSH verfügt nun bereits über das vierte RAL Gütezeichen.

Wir setzen alles daran, das Zeichen mit Leben zu füllen und am Markt zu etablieren.

 

15.11.2017

Viertes Treffen der Qualitätsinitiative BEPS

Gestern fand in Wien das inzwischen vierte Treffen der Qualitätsinitiative BEPS statt.

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für das geplante Gütezeichen BEPS war der Entwurf der Gütebedingungen vom RAL an die Fach- und Verkehrskreise verschickt worden, um mögliche Einsprüche zu sammeln und bereits im Vorfeld darauf reagieren zu können.

Das Thema der gestrigen Sitzung war die Bearbeitung dieser EInsprüche.

Da die Anzahl der Einsprüche recht gering war und keine gravierenden Veränderungen an den Dokumenten erforderlich waren, konnten die 11 Teilnehmer der Sitzung gemeinsam eine Endfassung der Gütebedingungen erarbeiten, die nun zurück zum RAL gesendet werden kann.

Wir sind optimistisch, dass die Eintragung des Gütezeichens BEPS noch in diesem Jahr erfolgen kann.

 

 

08.06.2017

Dauerhafte Lösung zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle in Sicht!

Das BMUB hat gestern die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

 

BMUB-Pressedienst Nr. 196/17

Berlin, 07. Juni 2017

 

Kreislaufwirtschaft

Langfristige Regeln für die Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle Bundeskabinett verabschiedet neue Verordnung für POP-haltige Abfälle

 

Das Bundeskabinett hat heute eine  Verordnung beschlossen, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD, einem bekannten POP. Der Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden.

 

Hendricks: „Die Verordnung führt zu einer dauerhaften Lösung. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass die Entsorgungspreise gerade für Dämmstoffe mit HBCD langfristig stabil bleiben. Gleichzeitig ist garantiert, dass solche und andere Abfälle, die POP enthalten, dauerhaft sicher und umweltverträglich entsorgt werden und dies auch gründlich überwacht werden kann. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Länder der Verordnung im Bundesrat zustimmen werden und sie noch im Sommer dieses Jahres in Kraft treten kann.“ Wärmedämmplatten, die den POP Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, wurden 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Dies führte zu Entsorgungsengpässen und infolgedessen zu überhöhten Entsorgungspreisen. Die entsprechende Regelung wurde deshalb Ende Dezember

2016 für ein Jahr ausgesetzt. Innerhalb dieses Moratoriums verhandelten Bund und Länder eine neue Verordnung, die nun vorliegt.

Demnach sollen alle POP-haltigen Abfälle nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft werden, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP – 16 Stoffe sind derzeit in der EU-POP-Verordnung (Beschluss 2014/955/EU) vorgegeben – überschritten werden.

Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden.

Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die  Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.

Die Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung und zum Umgang mit POP muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Sie ist dort zustimmungspflichtig.

 

 

02.03.2017

Erstes Treffen der BEPS Qualitätsinitiative in Wien

Am 24./25. Januar 2017 fand in Wien das erste Treffen einer von der GSH ins Leben gerufenen BEPS-Qualitätsinitiative statt. Die Produktnorm für BEPS, die bereits 2013 herausgegeben wurde, ist noch immer nicht im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht worden. Daher kann eine CE-Zertifizierung auf Basis dieser Norm noch nicht erfolgen. Die Folge ist, dass gegenwärtig keine ausreichende Qualitätskontrolle stattfindet.

Ziel der Qualitätsinitiative ist es, nachprüfbare Qualitätskriterien festzulegen und ein RAL-Gütezeichen für BEPS zu entwickeln.

Beim ersten Treffen mit insgesamt 21 Teilnehmer aus Deutschland, Österreich, Italien und Griechenland wurden die Weichen für die Zusammenarbeit gestellt. Wir sind zuversichtlich, dass ein Gütezeichen für BEPS bereits in diesem Jahr verliehen werden kann.

Das zweite Treffen findet am 15.03.2017 in Salzburg statt.

 

 

22.12.2016

EPS kann vorübergehend wieder zu normalen Konditionen entsorgt werden

Das Bundeskabinett hat am 16.12.16 beschlossen, dass HBCD-haltige EPS-Abfälle wieder von allen Müllverbrennungsanlagen angenommen werden können.  Alte EPS- und XPS- Dämmstoffe werden ab sofort nicht mehr als gefährlicher Abfall“ eingestuft.

Der richtige Abfallschlüssel für EPS lautet ASN 17 06 04.

Diese Regelung ist befristet auf 12 Monate. Während dieser Zeitspanne soll eine langfristige Lösung erarbeitet werden.

Mehr Informationen zu Thema:

http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/bundeskabinett-erleichtert-daemmstoff-entsorgung/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=82

 

 

 

21.12.2016

Qualitätsinitiative für gebundene EPS-Schüttungen

Eine größere Anzahl von Herstellern von gebundenen EPS-Schüttungen (Bound EPS – BEPS) treffen sich am 24. und 25. Januar 2017 in Wien. Darunter sind branchenbekannte Firmen aus Österreich,  Italien, Griechenland und Deutschland. Ziel ist es, einen freiwilligen Qualitätsstandard in ganz Europa zu etablieren, der in eine RAL-Gütebedingung münden wird.

Interessenten mögen sich direkt an die GSH wenden.

 

 

14.10.2016

Rundschreiben zum Thema Zulassungen und Ü-Zeichen

Folgender Brief wurde heute als Rundmail an die betroffenen GSH-Mitglieder versendet:

Sehr geehrtes GSH-Mitglied,

wie Sie wissen, wird als Folge des Gerichtsurteils des EuGH das bisher gültige System der bauaufsichtlichen Zulassungen eingestellt. Die deutschen Zulassungen wurden als nicht europarechtskonform eingestuft, da sie einen freien Handel von Bauprodukten im europäischen Wirtschaftsraum einschränken.

Deutschland hat sich zur Umsetzung dieses Urteils innerhalb von zwei Jahren verpflichtet. Diese Frist endet am 15.10.2016. Wir haben Sie Anfang des Jahres sowie auf der Mitgliederversammlung darauf hingewiesen, dass ein Verwenden des Ü-Zeichens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig ist. Inzwischen hat sich jedoch eine veränderte Situation ergeben.

Die Zulassungen basieren auf den Landesbauordnungen (LBauOs) der einzelnen Bundesländer. Das bedeutet, dass zur Umsetzung des Urteils eine Novellierung der Landesbauordnungen erforderlich ist. Es wurde inzwischen eine neue Musterbauordnung verfasst, die als Entwurf vorliegt. Eine Umsetzung in den einzelnen Bundesländern ist noch nicht erfolgt.

Es liegt bisher noch keine novellierte Landesbauordnung vor!

Leider ist es sehr schwierig, Informationen zum aktuellen Stand dieser Übergangsregelungen vom DIBt zu bekommen. Es gibt zurzeit keine aktuelle Stellungnahme.

 

Folgendes steht aber fest:

  • Die Umsetzung des Urteils ist noch nicht erfolgt. Die gesetzte Frist wurde nicht eingehalten!
  • Es gibt zurzeit noch keine gesetzlichen Änderungen.
  • Die Zulassungen sind nach wie vor gültig und bauaufsichtlich gefordert, solange die Landesbauordnungen noch nicht überarbeitet wurden.
  • Das Ü-Zeichen muss nach wie vor aufgebracht werden. Erst nach Inkrafttreten der neuen LBauOs wird es entfallen und darf nicht mehr verwendet werden. Eine Kontrolle des Etikettes findet jedoch laut DIBt nicht statt. Sollten Sie Ihr Etikett also bereits geändert haben, können Sie dieses schon jetzt verwenden.
  • Sobald die neuen Regelungen in Kraft getreten sind, verliert das Ü-Zeichen seine Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden. Es muss jedoch nicht von fertigen Produkten entfernt werden, eine Umetikettierung ist nicht erforderlich.

Wie die Nachfolgeregelungen für die Zulassungen konkret aussehen werden, steht immer noch nicht fest. Entscheidend ist, dass für Bauprodukte mit EC-Kennzeichnung (Produkte, für die eine harmonisierte europäische Norm vorliegt) keine nationale Nachregelung zulässig ist. Da jedoch national unterschiedliche Anforderungen an die Verwendung eines Bauproduktes gestellt werden, werden in Zukunft Bauwerksanforderungen festgelegt, die die Verwendung des Produktes definieren.

Das DIBt plant, Bauartgenehmigungen für nicht normativ geregelte Anwendungen zu erteilen, in denen Kriterien für die Verwendung des jeweiligen Produktes festgelegt und Anforderungen sowie Prüfpläne aufgestellt werden.

Diese Bauartgenehmigungen sollen erteilt werden, sobald in zwei Bundesländern die novellierten Fassungen der Landesbauordnungen in Kraft getreten sind.

Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest, vermutlich wird er in der ersten Jahreshälfte 2017 liegen.

Um Überwachungslücken vorzubeugen, rät das DIBt dringend dazu, die Überwachung auf Basis der Zulassungen so lange weiterlaufen zu lassen.

Wir schließen uns dieser Empfehlung an.

Wir möchten uns dafür entschuldigen, dass wir Sie erst so spät über die weitere Vorgehensweise informieren. Die Informationen, die diesem Schreiben zugrunde liegen, haben wir jedoch selbst erst vor einigen Tagen erhalten. Eine vom DIBt angekündigte amtliche Mitteilung blieb bisher aus.

Sobald sich etwas Neues hierzu ergibt, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gern an uns wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre GSH

 

 

28.07.2016

50 Jahre RAL Gütesicherung

Die GSH besteht inzwischen seit 55 Jahren. Im Juli diesen Jahres feiern wir außerdem das 50-jährige Bestehen der Gütesicherung "Kunststoff-Hartschaum - Polystyrol-Hartschaumplatten und -Bahnen als Dämmstoffe.

Aus diesem Grund wurde uns vom RAL die abgebildete Urkunde verliehen.

 

23.05.2016

Hans-Frieder Eberhardt ist neuer Vorstandsvorsitzender der GSH

Auf der Mitgliederversammlung in Hamburg fanden dieses Jahr auch die Wahlen des GSH-Vorstands statt. Der gesamte Vorstand wurde im Amt bestätigt und ohne Gegenstimmen wiedergewählt.

Im Rahmen einer anschließenden Vorstandssitzung wählte der Vorstand einstimmig Hans-Frieder Eberhardt zum neuen Vorsitzenden. Er löst damit Georg Eleftheriadis im Amt ab, bei dem wir uns an dieser Stelle herzlich für sein Engagement in den vergangenen zwei Jahren bedanken möchten.

Hans-Frieder Eberhardt wird das Amt des Vorstandsvorsitzenden bis zur Mitgliederversammlung 2018 ausführen, bevor er dann turnusmäßig abgelöst werden wird.

 

23.05.2016

55. GSH-Mitgliederversammlung erfolgreich verlaufen

Vom 12.-13- Mai fand im Radisson Blu Hotel in Hamburg die diesjährige Mitgliederversammlung (MV) statt. Wie jedes Jahr tagten die einzelnen Produktgruppen am Vortag der MV. Dort wurden auch die Wahlen der Obmänner durchgeführt. 

Am Abend machten wir bei schönstem Sonnenschein eine gemeinsame Alsterfahrt in einem Charterschiff, bevor wir uns zu einem gemeinsamen Dinnerbuffet in der Event-Location direkt am Alsterufer zusammenfanden.

Die ordentliche Mitgliederversammlung fand wie gewohnt am Freitag Vormittag statt.

Fotos der Veranstaltung finden Sie im internen Bereich der Homepage.

Wir bedanken uns bei allen für die rege Teilnahme und freuen uns schon jetzt auf die Mitgliederversammlung im nächsten Jahr:

MV 2017:   11. - 12. Mai 2017

Hilton Hotel Danzig

 

29.04.2016

Michael Nielsen neues Vorstandsmitglied der GSH

Michael Nielsen, Geschäftsführer des EPS- und XPS-Herstellers Sundolitt in Goslar, ist neues Vorstandsmitglied der GSH. Satzungsgemäß wurde er vom Rechtsausschuss als Vorstandsmitglied eingesetzt.

Er löst Herrn Luc Geerts als Vertreter der Produktgruppe EPS/XPS im Vorstand ab, der nach dem Ausscheiden aus unserem Mitgliedsbetrieb auch seine Tätigkeit für die GSH beendet hat.

Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn Geerts sehr und bedanken uns bei ihm für die langjährige konstruktive Mitarbeit im Vorstand. Wir freuen uns sehr darauf, ihn auf der Mitgliederversammlung in Hamburg als Gast begrüßen zu dürfen.

Herrn Nielsen heißen wir im Vorstand herzlich willkommen und freuen uns auf eine angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

04.04.2016

Mitgliederversammlung Hamburg 12./13. Mai 2016

Die diesjährige Mitgliederversammlung der GSH findet in Hamburg statt. Am 12. und 13. Mai treffen wir uns im Hotel Radisson BLU zu den Gruppensitzungen und zur ordentlichen Mitgliederversammlung.

Am Abend werden wir gemeinsam eine Alsterfahrt auf einem Charterschiff unternehmen, um anschließend ein gemeinsames Dinner direkt an der Außenalster zu genießen.

Es haben sich zahlreiche Mitglieder angemeldet.

Wir freuen uns auf effektive Gruppensitzungen und einen stimmungsvollen gemeinsamen Abend.

 

09.11.2015

EuGH-Urteil – Aufruf zur Verlängerung der geltenden Zulassungen

Die GSH ruft die Inhaber geltender Zulassungen Z-23.15-…. auf, beim DIBt einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer zu stellen.

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH)  in seinem Urteil vom 16.10.2014 das System deutscher Zulassungen für europäisch genormte Produkte als europarechtswidrig eingestuft hat, können ab dem 31.01.2016 keine neuen Zulassungen mehr beantragt werden, die Produkte regeln, für die bereits eine harmonisierte europäische Norm besteht.

Ab dem 15.10.2016 werden dann keine neuen Zulassungen mehr ausgestellt. Da ab diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für die Zulassungen entfallen wird, sind Zulassungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gefordert. Das Ü-Zeichen darf ab dem 15.10.2016 nicht mehr verwendet werden!

Geltende Zulassungen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Außerdem behalten alle Übereinstimmungszertifikate ihre Gültigkeit. Zulassungen können also ab Oktober nur noch als freiwillige Zertifizierungen verwendet werden.

Wir rufen alle Inhaber einer Zulassung Z-23.15-…. dazu auf, einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer zu stellen, damit ihnen nach dem 15.10.2016 keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Die maximale Geltungsdauer für die Verlängerung ist der 27.03.2020, das Datum der zurzeit am längsten geltenden Zulassung.

Auf Wunsch können auch wir für Sie den Antrag beim DIBt stellen.

 

30.07.2015

Notifizierung/Akkreditierung nach Witness-Audit der DAkkS bestätigt 

Am 30.07.2015 begleitete ein Auditor der Deutschesn Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ein Audit in einem der Mitgliedsbetriebe der GSH. Es handelte sich um eine Regel-Inspektion der Werkseigenen Produktionskontrolle. Das Audit verlief ohne jede Beanstandung.

Die Akkreditierung der GSH wird bestätigt und aufrechterhalten.

 

GSH Notifizierung - Erweiterung

Die Notifizierung der GSH (0919) nach Vorordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-Bauproduktenverordnung) wurde um folgende Bauprodukte erweitert (laut Bescheid vom 09.02.2015):

  1. Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyethylenschaum (PEF) -  Spezifikation (EN 16069, harmonisierte Norm/EAD/ETAG gemäß Art. 66 (3))
  2. Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Zwischenbauteile aus Polystyrolhartschaum (EN 15037 - Teil 4)

 

Personelle Veränderungen in der GSH

Corth Siegfried übernimmt Leitung der Zertifizierungsstelle; Georg Eleftheriadis neuer Vorstandsvorsitzender der GSH

Nach 13 Jahren im Amt übergibt Klaus Zipp am 01. Januar 2015 die Leitung der Zertifizierungsstelle der GSH an seinen Nachfolger Corth Siegfried. Klaus Zipp wird auch nach der Stabübergabe an seinen Nachfolger für die GSH tätig sein: Als Auditor wird er weiterhin Inspektionen in einigen Mitgliedsbetrieben durchführen und in der deutschen und internationalen Normungsarbeit aktiv bleiben.

Bereits im Mai 2014 war Georg Eleftheriadis, Manager Technical Marketing Europe bei der Firma Armacell, als Vorstandsvorsitzender der GSH gewählt worden und löste damit Jürgen Wende von der Firma Kaefer ab.

GSH vom DIBt notifiziert (nach BauPVO-2013)

Nach der Akkreditierung durch die DAkkS hat die GSH am 17.9.2013 nun auch den Bescheid über die Notifizierung als Produktzertifizierungsstelle (gemäß Anhang V Nr. 2.1. Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom DIBt erhalten.

Wir haben mit dieser Notifizierung unsere Position in Europa gestärkt und können auf eine erfolgreiche Zukunft hoffen. Sobald die EN 16025 (BEPS) im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, werden wir einen Antrag auf Erweiterung der Notifizierung für die EN 16025 und die EN 16069 stellen.

GSH von der DAkkS akkreditiert

Mit Bescheid vom 2.7.2013 erhielt die GSH e.V. die Akkreditierungsurkunde von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

Sie bestätigt, dass "die Zertifizierungsstelle der GSH e.V. die Kompetenz nach DIN EN 45011:1998 besitzt, Zertifzierungen von Produkten in folgenden Bereichen durchzuführen:

Zertifizierung von Wärmedämmprodukten (Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit 1) im Rahmen der Verordnung Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (Bauproduktenverordnung)."

Nach den neuen Regeln der Bauproduktenverordnung (Inkrafttreten am 1.7.2013) ist die Akkreditierung zwingende Voraussetzung für die Notifizierung und somit für die Fortsetzung der Tätigkeit als Inspektions- und Zertifizierungsstelle und für die Erteilung von CE-Zertifikaten (EG-Zertifikaten).

Liste der PUR-Spritzschaumunternehmen

Die Liste der PUR-Spritzschaumunternehmen, die berechtigt sind, PUR-Spritzschaumarbeiten auszuführen, finden Sie hier.

Güte- und Prüfbestimmungen für Wärmedämmstoffe aus flex. Elastomerschaum (FEF) und aus Polyethylenschaum (PEF)

Die Güte- und Prüfbestimmungen für FEF und PEF sind als Ausgabe Januar 2011 erschienen und können bei der GSH zu einem Stückpreis von 4,00 € bestellt werden.

50 Jahre GSH

Im Mai 2011 feierte die GSH ihr 50-jähriges Bestehen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.